Minijobs

Minijobs Schon vor längerer Zeit war dem Bundesrechnungshof (BRH) aufgefallen, dass die Einnahmen aus der pauschalierten Steuer unter dem Betrag lagen, der eigentlich zu erwarten gewesen wäre. Jedoch konnte nicht ermittelt werden, ob es sich um Hinterziehungen handelte oder ob der Differenzbetrag auf die ordnungsgemäße Versteuerung (damals noch nach der Lohnsteuerkarte) zurückzuführen ist. In einem Schreiben an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags (AZ. IV A 4 – O 1353/17/10004 :008 st 280618) teilt das BMF eine beabsichtigte Änderung mit. Danach soll das bestehende Meldeverfahren bei allen Entgeltmeldungen um einen Datenbaustein Steuern (DBSt) erweitert werden. Zusätzlich zu melden sind dann die Steuernummer des Arbeitgebers, die Steueridentifikationsnummer des Beschäftigten sowie die Art der Besteuerung.