Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Sonstige Vorsorgeaufwendungen Aufgrund eines negativen Urteils des BFH (Az. X R 5/13) und des Nichtannahmebeschlusses des BVerfG (Az. 2 BvR 2445/15) verstößt die beschränkte Abziehbarkeit sonstiger Vorsorgeaufwendungen (z. B. Unfallversicherungen, § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG) nicht gegen das Grundgesetz. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben nun reagiert und weisen per Allgemeinverfügung vom 18.6.2018 ( st 270818) alle entsprechenden Einsprüche zurück.