Unwetterschäden

Unwetterschäden Aufgrund der großen Schäden am 31.5. und 1.6.2018 hat das Ministerium für Finanzen und Europa Saarland in einem 13seitigen 'Katastrophenerlass' ( st 240718) steuerliche Erleichterungen für die unmittelbar betroffenen Bürger zusammengefasst. So können für eine Übergangszeit Steuerstundungen (in der Regel ohne Zinsen) oder die einstweilige Abstandnahme von Vollstreckungsmaßnahmen (ohne Erhebung weiterer Säumniszuschläge) beantragt werden. Weitere Möglichkeiten sind die Anpassung von Vorauszahlungen, Gewährung von Sonderabschreibungen oder Steuerfreistellungen von Unterstützungsleistungen durch Arbeitgeber. Gleiches gilt für NRW, wie Finanzminister Lutz Lienenkämper erklärte. Sein Ministerium habe den Finanzämtern mitgeteilt, bestehende Spielräume zugunsten der Steuerpflichtigen schnell und unbürokratisch auszuschöpfen.