Kassen-Nachschau
Kassen-Nachschau Seit dem 1.1.2018 dürfen die Finanzbehörden zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und -ausgaben während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten Ihre Geschäftsgrundstücke und Geschäftsräume betreten. Geregelt ist das Ganze in § 146b der Abgabenordnung (AO). Aktuell hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 29.5.2018 (Az. IV A 4 – S 0316/13/10005 :054 st 230618) den Anwendungserlass zur AO ergänzt. Danach soll eine Kassen-Nachschau auch in gewerblich oder freiberuflich genutzten Fahrzeugen möglich sein.
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