Verbindliche Auskunft

Verbindliche Auskunft In 'steuertip' 07/18 berichteten wir über ein restriktives Urteil des Finanzgericht Nürnberg. Soweit es beim Antrag auf verbindliche Auskunft auch um den Abschluss oder die Änderung eines Vertrags gehe, müsse der Antragsteller „grundsätzlich den vollständigen Vertragsentwurf oder den vollständigen Vertrag und den vollständigen Entwurf eines Änderungsvertrags vorlegen“. Wie uns nun telefonisch mitgeteilt wurde, hat der unterlegene Steuerzahler von der zugelassenen Revision keinen Gebrauch gemacht. Das Urteil ist somit rechtskräftig geworden.