Sachverständigengutachten

Sachverständigengutachten Zur Ordnungsmäßigkeit eines Sachverständigengutachtens gehören methodische Qualität und eine zutreffende Erhebung und Dokumentation der Begutachtungsgrundlagen. Dies meint in einem aktuellen Urteil (Az. II R 40/15 st 070418) der BFH. Je weniger unmittelbare tatsächlich Erkenntnisse des Sachverständigen vorliegen, ums geringer ist demnach der Nachweiswert des Gutachtens. In dem konkreten Fall geht es um die Wertermittlung eines Gebäudes für die Schenkungsteuer.