Informationsaustausch

Informationsaustausch Gemäß dem 'Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz' werden erstmalig in diesem Jahr Informationen über Finanzkonten zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und den zuständigen Behörden im Ausland automatisch ausgetauscht. Die entsprechenden Daten sind dem BZSt nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch zum 31.7.2018 zu übermitteln. Wichtig: Aktuell hat das BMF in einem Schreiben (Az. IV B 6 – S 1315/13/10021 :050 st 070318) eine Liste der 101 Länder veröffentlicht, mit denen der automatische Datenaustausch in diesem Jahr starten soll.