Steuererklärungsfristen
Steuererklärungsfristen Mit Datum vom 2.1.2018 haben die obersten Finanzbehörden der Länder die Abgabefristen für die Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen 2017 bekanntgegeben ( st 020618). Danach ist regulärer Stichtag der 31.5.2018. Wirkt ein Steuerberater o. ä. mit, gibt es eine allgemeine Fristverlängerung bis zum 31.12. Wichtig: Die vom Gesetzgeber verlängerten Abgabefristen gelten noch nicht für 2017, sondern erstmalig für die Steuererklärungen des Jahres 2018. Dann verlängern sich die Fristen auf den 31.7. des Folgejahres bzw. auf den 28./29.2 des übernächsten Jahres.
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