Kindergeld

Kindergeld Wie schon in 'steuertip' 43/17 kurz berichtet, müssen Sie demnächst eine wichtige Änderung bei der Beantragung von Kindergeld beachten. Aufgrund einer Gesetzesverschärfung kann die staatliche Förderung künftig nur noch für maximal sechs Monate rückwirkend gezahlt werden. Über die Konsequenzen, die sich hieraus konkret ergeben können, informiert unser Expertenbrief 'steuerberater intern' ausführlich in einer zweiseitigen Beilage ( st 480617). Autorin ist Georgia Gascard, Vorsitzende Richterin des 7. Senats am Niedersächsischen Finanzgericht, die mit ihren Kollegen – dazu gehört auch Dr. Michael Balke – schon so manchen Streitfall bis vor das Bundesverfassungsgericht gebracht hat.