AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag?
Arbeitnehmer müssen sich unverzüglich krankmelden und spätestens nach dem dritten Krankheitstag eine AU-Bescheinigung vorlegen. Vom Recht, schon für den ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung zu verlangen, sollten Arbeitgeber jedoch keinen Gebrauch machen. Hierdurch zwingen Sie Arbeitnehmer, schon am ersten Krankheitstag zum Arzt zu gehen oder diesen zur Krankschreibung anzurufen. Es ist unwahrscheinlich, dass dieser dann eine AU-Bescheinigung nur für zwei oder drei Tage ausstellt. Daher ist es günstiger, dem Arbeitnehmer den sofortigen Arztbesuch zu ersparen und darauf zu hoffen, dass er in drei Tagen wieder arbeitsfähig ist.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Kollegen helfen Kollegen
Sie suchen einen neuen Partner für Ihre Kanzelei bzw.einen Nachfolger? Oder möchten Sie anderen Steuerberatern fallweise Ihre Mitarbeit anbieten? Für diese und viele andere Situationen steht Ihnen unsere Rubrik ’Kollegen helfen Kollegen’ zur Verfügung.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!
Formularcenter
Wir informieren Sie nicht nur präzise und verständlich über alle Steuerspar-Chancen. Zudem stellen praxisnahe Arbeitshilfen sicher, dass Sie von unseren Empfehlungen profitieren. Für alle, die einen Steuerberater haben, gewährleisten die Arbeitshilfen eine optimale Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.