Zeitverkürzung durch Nichtabgabe von Steuer­erklärungen

Leider gibt es immer wieder Mandanten, die steuerliche Erklärungspflichten nur sehr zögerlich ­erfüllen. Erinnerungsschreiben des Finanzamts werden geflissentlich ignoriert, mitunter auch, weil die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärung nicht nur mit Steuerberatungshonoraren, sondern die Abgabe auch mit erheb­lichen Steuernachzahlungen verbunden ist. Führt die nach Zwangsgeldfestsetzungen oder Schätzungs­bescheiden ein­gereichte Steuererklärung zu erheblichen Nachzahlungen, kann der Vorwurf einer Steuerhinter­ziehung auf Zeit im Raum stehen.