Online-Petitionen und -Kampagnen gemeinnützig?
Ein Verein, der eine Onlineplattform betreibt, über die Nutzer eigene Petitionen jeglicher Art veröffentlichen können, erfüllt den Begriff der Förderung des demokratischen Staatswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 24 AO und kann daher gemeinnützig sein. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 14.11.2023 (Az. 8 K 8198/22 stbi032402) entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung entschieden, dass nicht nur Petitionen an staatliche Organe von diesem Begriff erfasst werden. Das letzte Wort in dieser Sache hat der BFH, bei dem unter dem Az. V R 28/23 die Revision des Finanzamts anhängig ist.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Kollegen helfen Kollegen
Sie suchen einen neuen Partner für Ihre Kanzelei bzw.einen Nachfolger? Oder möchten Sie anderen Steuerberatern fallweise Ihre Mitarbeit anbieten? Für diese und viele andere Situationen steht Ihnen unsere Rubrik ’Kollegen helfen Kollegen’ zur Verfügung.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!
Formularcenter
Wir informieren Sie nicht nur präzise und verständlich über alle Steuerspar-Chancen. Zudem stellen praxisnahe Arbeitshilfen sicher, dass Sie von unseren Empfehlungen profitieren. Für alle, die einen Steuerberater haben, gewährleisten die Arbeitshilfen eine optimale Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.