Unerlaubtes Aufladen des Elektro-Pkw
Sofern ein Arbeitgeber nicht möchte, dass sich Arbeitnehmer an seinem Stromnetz bedienen und ihre privaten Elektroautos aufladen, sollte er dies ausdrücklich verbieten und auch kontrollieren. Ansonsten berechtigt die unerlaubte Entnahme des Stroms grds. nicht zu einer fristlosen Kündigung, so das LAG Düsseldorf (Az. 8 Sa 244/23). Dies gilt nach Ansicht der Richter besonders dann, wenn das Handyaufladen trotz abweichender Regelungen im Betrieb bisher geduldet wurde, der Ladevorgang nur überschaubare Beträge gekostet und der Mitarbeiter ansonsten beanstandungsfrei gearbeitet hat.
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