Anwälte gegen Beteiligung berufsfremder Kapitalgeber

Das Fremdbesitzverbot untersagt, dass sich Kapitalgeber ohne berufliche Qualifikation an Rechtsanwalts- oder Steuerkanzleien beteiligen. Ob diese berufsrechtliche Regelung europarechtlich mit der Freiheit des Kapitalverkehrs sowie der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit in Einklang steht, prüft derzeit der Europäische ­Gerichtshof. In Kooperation mit der Bundesrechtsanwaltskammer hat das Bundesministe­rium der Justiz eine Umfrage unter Rechtsanwälten hierzu durchgeführt. Von den befragten 7.084 Anwälten haben sich fast 80 % gegen die Aufnahme reiner Kapitalgeber als Gesellschafter ausgesprochen. Knapp 73 % sahen in der Aufnahme von Kapitalgebern ohne Berufszulassung ­Gefahren für die anwaltlichen Kernpflichten, insbesondere Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und Freiheit von Kapitalpflichten. Auch eine Finanzierung von Kanzleiinvestitionen durch Gewinnbeteiligung lehnten 71 % der Befragten ab, eine Lockerung des Fremdbesitzverbots 62,57 %. Es bleibt zu hoffen, dass das Fremdbesitzverbot als wesent­liches Element der eigenverantwortlichen Berufsausübung nicht dem europäischen Freizügigkeitsrecht zum Opfer fällt. Die Folgen wären unabsehbar. Einige wenige große Kapitalgeber könnten sich binnen kürzester Zeit eine marktbeherrschende Stellung 'erkaufen'.