Anhebung Mindestlohn und Rechengrößen
Der gesetzliche Mindestlohn wird ab 1.1.2024 auf 12,41 € und ab 1.1.2025 auf 12,82 € erhöht. Parallel dazu wird die Geringfügigkeitsgrenze angepasst, und zwar ab 1.1.2024 auf 538 € und ab 1.1.2025 auf 556 €. Bei geringfügig entlohnter Beschäftigung wird damit auch die unschädliche unvorhersehbare zweimalige Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze auf 1.076 € bzw. 1.112 € angehoben. Gleichzeitig werden viele Rechengrößen der Sozialversicherung angepasst. Die allgemeine Versicherungspflichtgrenze für die Krankenversicherung beträgt zukünftig 69.300 € pro Kalenderjahr. Für die am 31.12.2002 wegen Überschreiten der Entgeltgrenze versicherungsfreien und privatversicherten Arbeitnehmer beträgt die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 62.100 €.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Kollegen helfen Kollegen
Sie suchen einen neuen Partner für Ihre Kanzelei bzw.einen Nachfolger? Oder möchten Sie anderen Steuerberatern fallweise Ihre Mitarbeit anbieten? Für diese und viele andere Situationen steht Ihnen unsere Rubrik ’Kollegen helfen Kollegen’ zur Verfügung.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!
Formularcenter
Wir informieren Sie nicht nur präzise und verständlich über alle Steuerspar-Chancen. Zudem stellen praxisnahe Arbeitshilfen sicher, dass Sie von unseren Empfehlungen profitieren. Für alle, die einen Steuerberater haben, gewährleisten die Arbeitshilfen eine optimale Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.