Anhebung Mindestlohn und Rechengrößen

Der ­gesetzliche Mindestlohn wird ab 1.1.2024 auf 12,41 € und ab 1.1.2025 auf 12,82 € erhöht. Parallel dazu wird die ­Geringfügigkeitsgrenze angepasst, und zwar ab 1.1.2024 auf 538 € und ab 1.1.2025 auf 556 €. Bei geringfügig entlohnter Beschäftigung wird damit auch die unschädliche unvorhersehbare zweimalige Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze auf 1.076 € bzw. 1.112 € angehoben. Gleichzeitig werden viele Rechengrößen der Sozialversicherung angepasst. Die allgemeine Versicherungspflichtgrenze für die Krankenversicherung beträgt zukünftig 69.300 € pro Kalenderjahr. Für die am 31.12.2002 wegen Überschreiten der Entgeltgrenze versicherungsfreien und privatversicherten Arbeitnehmer beträgt die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 62.100 €.