Zugang zu Bankschließfächern für Erben

Banken und Sparkassen bieten zu mittlerweile recht hohen Preisen ihren Kunden Schließfächer in verschiedenen Größen an. Wertgegenstände, Datenspeicher mit Sicherungskopien oder wichtige Unterlagen können dort sicher verwahrt werden. Mandanten sollten jedoch wissen, dass das Finanzamt auf Anfrage von der BaFin erfährt, wo ein Steuerzahler ein Bankschließfach unterhält oder falls er Zugriff auf ein fremdes Schließfach hat. Bei Durchsuchungsmaßnahmen sind sie daher grundsätzlich immer im Visier der Finanz­polizei. Häufig werden die Bankbehältnisse an dem Tag, an dem die Wohn- und Geschäftsräume durchsucht werden, zunächst versiegelt, um dann später gemeinsam mit dem Beschuldigten den Inhalt zu sichten. Bankschließfächer sind übrigens auch nur bedingt geeignet, um Testamente oder andere Regelungen für den Todesfall zu verwahren. Nach dem Tod eines Schließfachinhabers können Erben in der Regel erst nach Vorlage eines Erbscheins bzw. anderer Unterlagen auf das Schließfach zugreifen. Dies kann mehrere Wochen dauern. Bildet sich eine Erbengemeinschaft, so können die Erben nur gemeinsam feststellen, was bei der Bank verwahrt wird. Wer nicht vor Ort wohnt, muss gegebenenfalls eine Vollmacht übersenden. Wer ein Schließfach ausschließlich unter seinem Namen anmietet, sollte mit seiner Bank klären, wie im Todesfall zu verfahren ist.