Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit des früheren Kanzleiinhabers
Nach der Veräußerung einer Kanzlei oder von Gesellschaftsanteilen an einer Steuerberatungsgesellschaft ist der frühere Inhaber bzw. Gesellschafter häufig noch weiterhin für die Kanzlei tätig. Ob seine Vergütung der Sozialversicherung unterliegt, ist in diesen Fällen stets individuell zu prüfen. Dies zeigt das Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 17.3.2023 (Az. L 2 BA 38/22). Der betroffene Kollege hatte die Kanzlei gemeinsam mit seinem Sohn geführt. Dieser gründete 2014 mit einem angestellten Steuerberater eine Partnerschaft mit beschränkter Haftung (PartG mbH). In diese war die bisherige Sozietät von Vater und Sohn eingebracht worden, sodass der bisherige Kanzleiinhaber nicht mehr an der PartG mbH beteiligt war. Dennoch arbeitete er weiter für diese und erhielt aufgrund einer mündlich geschlossenen Vereinbarung in den Streitjahren eine Vergütung in Höhe von 76.000 bzw. 95.000 € (einschließlich eines Bonus von 15.000 €). Nach einer Prüfung stellte der Rentenversicherungsträger die Sozialversicherungspflicht der Zahlungen fest. Mit ihrer Klage vor dem Sozialgericht hatte die PartG zunächst Erfolg. Das LSG hob diese Entscheidung jedoch auf und ging in seinem rechtskräftigen Urteil von einer Sozialversicherungspflicht aus, da der Betroffene in den Betrieb der Kanzlei eingegliedert war und kein unternehmerisches Risiko trug. In diesen Punkten unterscheidet sich dieser Fall von dem, den wir Ihnen in unserer Ausgabe 7/23 vorgestellt haben. Dort ist das LSG Niedersachsen-Bremen in seiner Entscheidung vom 18.11.2022 (Az. L 1 BA 91/19) von der Sozialversicherungsfreiheit einer überleitenden Tätigkeit ausgegangen, weil der Kollege eine erfolgsabhängige Vergütung erhielt und weiterhin wie ein Mitinhaber der Kanzlei auftrat. Dieser Fall zeigt, dass die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung individuell vorzunehmen ist. Hierbei kann Ihnen unsere Beilage 4/23 helfen, in der wir die Grundsätze zusammengestellt haben, nach denen die Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern und freien Mitarbeitern zu prüfen ist.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Kollegen helfen Kollegen
Sie suchen einen neuen Partner für Ihre Kanzelei bzw.einen Nachfolger? Oder möchten Sie anderen Steuerberatern fallweise Ihre Mitarbeit anbieten? Für diese und viele andere Situationen steht Ihnen unsere Rubrik ’Kollegen helfen Kollegen’ zur Verfügung.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!
Formularcenter
Wir informieren Sie nicht nur präzise und verständlich über alle Steuerspar-Chancen. Zudem stellen praxisnahe Arbeitshilfen sicher, dass Sie von unseren Empfehlungen profitieren. Für alle, die einen Steuerberater haben, gewährleisten die Arbeitshilfen eine optimale Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.