Wohnsitzverlegung ins Ausland
Wohnsitzverlegung ins Ausland Aus unterschiedlichen Gründen wollen viele Rentner ihren Lebensabend im Ausland verbringen. In diesen Fällen ist dann sehr sorgfältig zu prüfen, ob auch nach dem Wegzug steuerlich und melderechtlich ein Wohnsitz im Inland beibehalten wird. Bei dessen Aufgabe drohen evtl. erhebliche steuerliche oder sonstige Nachteile. Berufs-, gewerbe- oder auch waffenrechtliche Erlaubnisse können zurückgenommen und in Ausnahmefällen sogar Renten gekürzt werden. Ein großer steuerlicher Nachteil kann die sogenannte Wegzugsbesteuerung der stillen Reserven sein, die in Anteilen an Kapitalgesellschaften ruhen. Insbesondere, wenn der Betroffene den Bereich der Europäischen Union verlässt, werden Steuerzahlungen fällig. Bei rechtzeitiger Planung ist es eventuell möglich, die Folgen der Wegzugsbesteuerung zu mildern, auch durch die Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften auf Kinder und Enkel. Unabhängig hiervon müssen vermögende Rentner und Pensionäre, die aus Deutschland abwandern, in erweitertem Umfang Vorsorge für den Fall ihres Todes treffen. Unter Umständen ist dann nämlich das Erbrecht des Wohnsitzlandes anzuwenden, das von deutschen Regelungen erheblich abweichen kann. Daher gilt der dringende Ratschlag, vor einer Auswanderung nicht nur ein Testament zu erstellen und zu hinterlegen. Es ist auch zu prüfen, ob dessen Vollzug im Todesfall ausländisches Erbrecht entgegensteht. Dabei muss die Anwendung desselben nicht immer zu Nachteilen führen. Dieses lässt möglicherweise Regelungen zu, die in Deutschland unwirksam bzw. unzulässig wären. Wichtig ist es jedoch, vor einer Ausreise zu klären, welches Erbrecht zur Anwendung kommt und inwieweit dieses bei der Abfassung eines Testaments zu berücksichtigen ist.
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