Rechtskräftiger Strafbefehl gegen Ex-Chef der Aachener Gruppe

Die Ankündigung von Parfümerie-Inhabern, dass eine Zusammenarbeit mit der Aachener Gruppe zwecks Übernahme von Parfümerieflächen ehemaliger Galeria-Standorte angestrebt wird, klang zunächst gut. Sie erinnern sich: „Dabei handelt es sich um die Stand­orte Cottbus, Frankfurt/Main und Saarbrücken, die von Fried­rich Wilhelm Göbel, Geschäftsführer der Aachener Gruppe, nach Übernahme der Mietverträge von Galeria weitergeführt werden“ (s. 40/23). Wir hören, dass es ein Urteil gegen den Ex-Chef der Aachener Gruppe geben soll. Wir erkundigen uns beim Amtsgericht München: Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Dortmund bezüglich einer Verurteilung des Ex-Chefs der Aachener Gruppe/TEH Textilhandel GmbH/Dortmund, Friedrich Wilhelm Göbel, erfahren wir von einem Urteil des Amtsgerichtes München vom 22. Juli 2017. Was konnte dem Verurteilten nachgewiesen werden? Dr. Martin Swoboda, Richter am Amtsgericht und Pressesprecher Amtsgericht München: „Gegen den Verurteilten erging unter genanntem Aktenzeichen ein rechts­kräftiger Strafbefehl wegen vorsätzlicher Insol­venz­ver­schlep­pung, vorsätzlicher Verletzung der Buchführungspflicht und vorsätzlichem Bankrott.“ Ob die Standorte von Inhabern ­einer Parfümerie wie geplant übernommen werden können, haben wir in Bielefeld nachgefragt. Hierzu gibt es keinen neuen Sachstand.