BVDAK Kooperationsgipfel 2024 — No 16!

Der diesjährige Kooperationsgipfel startete in bewährter Manier mit einer Vorabend-Veranstaltung. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde klar, dass die Veranstaltung alles Dagewesene sprengen würde. Natürlich hatten wir vorher gelesen, dass fast 500 Teilnehmer gemeldet sind. Auf dem Weg von der S-Bahn zum Hotel hörten wir einige Stimmen, die ihre Zimmer in der näheren Umgebung gebucht hatten. An der Vorabendveranstaltung konnten auch nicht alle teilnehmen, die gerne dabei gewesen wären. Doch noch einmal kurz zurück: Beim Veranstaltungshotel, dem Leo­nardo Royal München, hat die Leitung gewechselt, damit weht in diesem Haus ein neuer Wind. Über beide Tage hinweg dürfen wir bemerken, wie freundlich und serviceorientiert das Hotel-Team arbeitet. Zudem wurden die Zimmer renoviert, hell, freundlich und mit einer Ausstattung, die eine gute Schippe mehr als zweckmäßig ausfällt. Das 'Event-Service-Team' bilden Mitarbeiterinnen der drei Apotheken im Raum Gilching (habt Ihr außer Stefan Hartmann keinen einzigen Mann an Bord?). Obwohl also Nebenbei-Event-Managerinnen, unterstützt das Team unter Leitung von Sonja Hennemann alle Teilnehmer über beide Tage hinweg absolut professionell.

Dr. Stefan Hartmann, 1. Vorsitzender des BVDAK e. V., eröffnete die Veranstaltung zusammen mit Co-Moderatorin Dr. Vanessa Conin-Ohnsorge. „Antrieb Zukunft: Für das Morgen ist das Heute entscheidend“, lautete der Titel des Auftaktvortrags. Dr. Hartmann greift die wirtschaftliche ­Situation der Apotheken auf, deren Betriebsergebnisse oft bei Null und darunter liegen. Für das Morgen sind aus seiner Sicht u. a. die Entwicklung des Card-Link-Verfahrens, als dritter Weg zur Einlösung von E-Rezepten, sowie das BGH-­Urteil zu Skonti entscheidend. Besonders bei Letzterem ist der Apotheker optimistisch: „Wasser wird immer seinen Weg finden!“ Insgesamt sehen Conin-Ohnsorge und Hartmann das deutsche Gesundheitswesen als stark reformbedürftig an. Rückhalt finden Apothekenteams in Gruppierungen, die sich pro öffentliche Apotheken zusammenfinden. So wäre es möglich, die Apotheke neu zu denken, weitere Leistungen anzubieten, sich mit Ärzten zu vernetzen und zu einer Vision 2030 zu gelangen.

Damit wechseln die Moderatoren zur Ankündigung der TOPs des Kooperationsgipfels 2024, die Ihnen Informationen und Strategien aufzeigen. Der Veranstaltung stellt Dr. Hartmann noch einige persönliche Gedanken voran: Der gesellschaftliche Trend zu einem ausgewogenen Lebensstil nimmt einen noch weiter steigenden Stellenwert ein Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen müssen sich durch Reformprozesse in Deutschland deutlich verbessern Eine Rückbesinnung auf die wirtschaftliche Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit ist wichtig, denn diese ermöglicht uns, den Wohlstandsverlust abzumildern Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und nicht das persönliche Wohlbefinden sind von grundlegender Bedeutung, um langfristig unsere Demokratie zu erhalten.

Nun könnten wir die Vorträge in der Reihenfolge, wie in München gelaufen, für Sie wiedergeben. Das sprengt den Rahmen eines Branchenbriefs. Wir werden in den kommenden Wochen einzelne Beiträge für Sie aufgreifen. Heute starten wir mit dem aktuell wohl meistdiskutierten Thema, für das spontan Rechtsanwältin Dr. Fabienne Diekmann gewonnen wurde: Das BGH Skonto-Urteil. Dr. Diekmann erklärte beim Start, dass die Folien dazu gedacht seien, später alles im Detail nachzulesen. Okay – für Juristen machbar, an dieser Stelle eine Art Fazit. Nach der Darstellung des gesamten Rechtsstreits mit dem BGH-Urteil vom 5.10.2017, dem Referentenentwurf von § 2 Abs. 1 AMPreisVO vom 23.7.2018 und der Umsetzung im Jahr 2019 folgte das Urteil des OLG Brandenburg (6.6.2023), gegen das der Bundesgerichtshof die Revision abgewiesen hat.

Dr. Diekmann arbeitet sehr schön heraus, dass der BGH bisher keine Urteilsgründe veröffentlicht hat, dafür aber eine ganze Reihe von Stimmen durch die Presselandschaft wandern. Auch die Forderungen Ihrer Standesvertreter nach einer Absenkung des Kassenabschlags und Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung stellt sie dar. Sie empfiehlt vor allen Dingen, Ruhe zu bewahren und die Begründung des Urteils abzuwarten. Die Zeit bis zur Veröffentlichung der Begründung gelte es jedoch zu nutzen: Denkbar seien etwa zusätzliche OTC-Rabatte, eine Anpassung des Handelsspannenausgleichs, Weitergabe von WKZen durch den Großhan­del, Listungsgebühren sowie ­Sell-in- und ­Sell-out-Boni. Echt fantasievoll für eine Juristin! Es folgt ein kurzer Blick auf das E-Rezept und das Card-Link-Verfahren. Nach derzeitiger Lesart müssen an die Apps mit Card-­Link-Funktion alle Apotheken angebunden werden, die über die von der gematik bereitgestellte Schnittstelle zum Apothekenverwaltungssystem abrufbar sind. Eine Gebühr für die Anbindung oder sonstige Vorteile dürfen nicht verlangt bzw. gewährt werden. Das bedeutet: Apothekenkooperationen dürfen keine Lösung anbieten, über die E-Rezepte nur bei Mitgliedsapotheken eingelöst werden können. Und: die eigenen Mitglieds­apotheken dürfen nicht prominenter präsentiert werden als andere Apotheken. Auch hier weiß Dr. Diekmann einen Ausweg: Sogenannte White-Label-Lösungen, die mittels Lizenz- und Wartungsgebühren genutzt werden können.

Ein erstes 'mi'-Fazit: Beim Kooperationsgipfel 2024 begegnete sich wieder einmal die Branche zu ihrem Fami­lientreffen Für rund 80 'Ersttäter' war es nicht einfach, den Durchblick zu behalten. Lassen Sie sich sagen: Auch bei der zehnten Teilnahme werden Sie nicht alle Kontaktpersonen erwischen Die Beiträge waren durchweg gut bis heraus­ragend, Gleiches gilt für die Moderation Darum überlegen und zögern Sie nicht bei einer Anmeldung. Der 17. Koopera­tionsgipfel findet am 19. und 20. Februar 2025 statt.