Änderungen bei der BEG

Änderungen bei der BEG Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)/Berlin gibt Änderungen bekannt. Und zwar ganz kurzfristig, erst am 26.7.2022. Bei Einzelmaßnahmen wird die Förderung von allen gasverbrauchenden Anlagen aufgehoben sowie ein erweitertes Austauschprogramm für fossile Heizungen eingeführt. Die Förderungen werden – nach unten (warum eigentlich?) – angepasst. Dazu gilt eine Übergangsfrist bis zum 14.8.2022. In dieser Zeit ist außerdem nur ein Antrag pro Antragsteller möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der BAFA unter https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/ 20220726_anpassung_beg.html. Wenn Sie noch Projekte in der Pipeline haben, sollten Sie sich beeilen, denn die Förderungen sinken zum Teil drastisch. Wie man mit der Vorgehensweise Endkunden zu Investitionen zu verlocken gedenkt, erschließt sich uns nicht. Das erscheint eher kontraproduktiv.