Kennzeichnungspflicht für klassifizierte Rohrabschottungen
Kennzeichnungspflicht für klassifizierte Rohrabschottungen Viega/Attendorn macht darauf aufmerksam, dass „für Rohrabschottungen mit allgemeiner bauaufsichtsrechtlicher Zulassung (abZ) und allgemeiner Bauartgenehmigung (aBG) entsprechend den Anwendbarkeitsnachweisen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt, Berlin) eine Kennzeichnungspflicht“ besteht. Dies betrifft künftig auch alle Rohrabschottungen mit einem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (abP), das von entsprechend zertifizierten Prüfinstituten oder Prüfanstalten ausgestellt wurde. Kennzeichnungsschilder bei Rohrabschottungen, die geändert oder ergänzt werden, müssen dem aktuellen Stand angepasst werden. Für die eigenen Produkte bietet Viega im Downloadbereich die aktuellen Anwendbarkeitsnachweise sowie die jeweils gültigen Muster-Richtlinien und weitere Informationen. Sie finden diese unter www.viega.de/anwendbarkeitsnachweise.
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