'mi'-Markenkampagne — Teilnahmeschluss verlängert

'mi'-Markenkampagne — Teilnahmeschluss verlängert Auch wenn wir alle die Einschränkungen durch die verschiedenen Variationen des Lockdowns nicht mehr hören können, Auswirkungen hat sie auf unser aller Leben allemal. An einer Stelle kommen wir Ihnen jetzt erheblich entgegen. Die 'mi'-Markenkampagne 'ICH KAUF GERN VOR ORT' (IKGVO) sollte eigentlich diese Woche am 21.1. enden. Zu diesem Zeitpunkt haben viele Geschäfte vor Ort wegen des Lockdowns jedoch immer noch ganz oder teilweise geschlossen und zudem ist der Lockdown verlängert und teilweise verschärft worden. Deshalb haben wir uns entschieden, die Teilnahmemöglichkeit für Sie und Ihre Kunden zu verlängern: Neuer Teilnahmeschluss ist der 21. Februar 2021! 'mi'-Justiziar Dr. Gregor Kuntze-Kaufhold liefert eine ausführliche Begründung für die Ausnahme von der Regel, dass der Teilnahmeschluss während eines laufenden Gewinnspiels eigentlich nicht verschoben werden darf: „Unter normalen Umständen wäre es eine Irreführung der Teilnehmer eines Glücksspiels, wenn die Laufzeit im Nachhinein verlängert wird. Ein Anbieter, der so etwas macht, könnte die Zahl der Teilnehmer fast beliebig nach oben manipulieren. Um derlei unseriöse Praktiken zu verhindern, verlangt die Rechtsprechung, dass die Bedingungen eines Glücksspiels nicht im Nachhinein geändert werden. In Zeiten des Lockdowns haben wir es aber mit einem Ausnahmefall zu tun. Als das Gewinnspiel gestartet wurde, konnte niemand wissen, dass die Frist an einem Tag endet, an dem viele der Geschäfte, in denen eine Teilnahme vorgesehen war, zwangsweise geschlossen sein würden. Es widerspräche der Intention des Gewinnspiels, das ja für den Kauf vor Ort werben soll, wenn in den letzten sechs Wochen seiner Laufzeit nur eine Online-Teilnahme möglich wäre. Die Verlängerung der Laufzeit stellt nur den bei Beginn vorgesehenen Fall wieder her, dass die Teilnahme vor Ort möglich ist. Die Verlängerung sollte deshalb auf einen Zeitraum von ein bis zwei Wochen begrenzt sein, gerechnet ab der Wiedereröffnung der Geschäfte. Allerdings ist dieser Zeitpunkt gegenwärtig noch nicht bekannt. Daher erscheint mir die Verlängerung um vier Wochen aktuell als ein fairer Kompromiss. Sollte es zu einer nochmaligen Verlängerung des Lockdowns kommen, müsste man die Frist gegebenenfalls nochmals verlängern.“Sie sehen: 'markt intern' denkt für Sie mit und setzt alle Hebel in Bewegung, damit Sie sich Ihren Kunden gegenüber optimal präsentieren können. Über den Fortgang der Ereignisse halten wir Sie auf dem Laufenden.