Kassensysteme: Streit um TSE ist vorbei!

Kassensysteme: Streit um TSE ist vorbei! Der Zoff zwischen Bund und Ländern zur Nichtbeanstandungsregelung für technisch zertifizierte Sicherheitseinrichtungen (TSE) ist vom Tisch. Anlass war ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 11.9.2020, in dem es heißt: „Die im BMF-Schreiben vom 6. November 2019 genannte Frist erlaubt eine Nichtbeanstandung längstens bis zum 30. September 2020. Das BMF-Schreiben tritt nicht am 30. September 2020 außer Kraft, sondern ist weiterhin gültig und damit zu beachten“. Explizit wird darauf hingewiesen, von dieser Weisung abweichende (Länder-)Erlasse bedürften der Abstimmung zwischen dem BMF und den obersten Finanzbehörden der Länder. Das wollten die Kollegen vom 'steuertip' so nicht stehen lassen und wendeten sich an die Finanzministerien der Bundesländer. Erfreulicherweise fielen deren Antworten positiv aus: Nach Ansicht der Länder wurde die Nichtbeanstandungsregelung durch ihre individuellen Ländererlasse gar nicht verlängert. Vielmehr habe man Billigkeitsmaßnahmen erlassen. Da es sich um zwei unterschiedliche Verwaltungsakte handelt, könne das BMF-Schreiben die Länder also gar nicht einschränken. Kurzum: Das Fehlen einer TSE wird im entsprechenden Bundesland, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind (u. a. verbindliche Bestellung bis spätestens Ende September), gebilligt. Die Antworten der elf Bundesländer finden Sie unter https://www.markt-intern.de/registrierkassen-laender/.