Zwei Mehrwertsteuerveränderungen innerhalb von sechs Monaten — was tun?

Vom 1. Juli bis zum Jahresende soll – so ein Beschluss der Bundesregierung – die Mehrwertsteuer von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % gesenkt werden, um Kaufanreize zu schaffen. Ein interessanter Gedanke, der sich allerdings nach mehr anhört als unterm Strich dabei herauskommen wird. Experten berechnen, dass die Ersparnis pro Durchschnittshaushalt für das halbe Jahr bei rund 180 € liegen wird – sofern der Einzelhandel die Steuersenkung 1:1 an die Kunden weitergibt. Und für Sie als Fachhandwerker ergibt sich noch ein weiteres Problem: Arbeiten ziehen sich oft über mehrere Tage, mitunter auch über mehrere Wochen hin. Für teilfertige Arbeiten, die bis zum 30. Juni erbracht werden, müssen Sie noch mit dem alten Mehrwertsteuersatz arbeiten, die ab dem 1. Juli erbracht werden, mit dem neuen Steuersatz abrechnen. Aber was ist mit Vorschüssen und was mit Ware, die Sie bereits ans Lager genommen, aber noch nicht verbaut haben? Abgesehen davon wird es Sparfüchse unter Ihren Kunden geben, die eigentlich geplante Aufträge nicht jetzt auslösen, sondern erst dann, wenn der geminderte Mehrwertsteuersatz gilt.

Seltsame Zeiten. Zumindest für Kollegen mit einem Ladengeschäft gibt es gemäß einer Pressemitteilung zur 'unbürokratischen Umsetzung' der Mehrwertsteuersenkung auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie leichte Entwarnung: „Danach können die Händler und Anbieter von Dienstleistungen für die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer von der bestehenden Ausnahmemöglichkeit des § 9 Absatz 2 PAngV Gebrauch machen und pauschale Rabatte an der Kasse gewähren, ohne die Preisauszeichnung zum Beispiel sämtlicher Regale in der Nacht zum 1. Juli 2020 ändern zu müssen.“

Für Sie ist das allerdings ein schwacher Trost, denn zu viele Fehlermöglichkeiten sind für Handwerksbetriebe noch im System. Und wenn Sie – unbeabsichtigt – einen davon machen, haben Sie eine Sollbruchstelle für spätere Betriebsprüfungen bereits eingebaut. Deshalb gilt: Suchen Sie – falls noch nicht geschehen – unbedingt schnellstmöglich das Gespräch mit Ihrem Steuerberater, um mit ihm alle wichtigen Fragen zu klären Wenn Sie mit einer Branchensoftware arbeiten, haken Sie nach, ob für Ihr Programm die Umstellung der Mehrwertsteuer gewährleistet ist Rechnen Sie auf jeden Fall (!) bereits fertige Arbeiten bis zum 30. Juni (Eingang beim Kunden) ab. – Wenn Sie das alles beachten, dürften Sie mit dem ersten Schritt der Mehrwertsteuerumstellung keine Probleme bekommen.

Umfrage: Bewerten Sie die kurzfristige und
befristete Mehrwertsteuersenkung!

Die Koalition aus CDU/CSU und SPD im Bundestag hat ein milliardenschweres Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket auf den Weg gebracht. Ziel ist es, die Folgen der Coronapandemie abzufedern. Teil des Pakets ist eine befristete Mehrwertsteuersenkung von 19 % auf 16 % (bzw. 7 % auf 5 %) vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020. Halten Sie die Maßnahme für hilfreich oder für eine bürokratische Belastung? Machen Sie bei unserer Umfrage unter www.markt-intern.de/MwSt-Umfrage mit, um Ihrer Meinung Gehör zu verschaffen! Die Teilnahme dauert maximal fünf Minuten. Die Ergebnisse werden zeitnah veröffentlicht.

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