Vorsicht Abzocker: DSGVO-Unsicherheit wird ausgenutzt

An dieser Stelle warnen wir Sie immer wieder vor teuren und meist völlig überflüssigen Angeboten für Dienstleistungen, die Sie entweder gar nicht benötigen oder woanders erheblich günstiger bekommen. Vielen Dank deshalb an den langjährigen 'mi'-Leser Bernd Siebertz/Overath, der mit seiner Meldung hilft, ein besonders dreistes Vorgehen zu unterbinden: „Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgendes Schreiben der 'Datenschutzauskunft-Zentrale' geben wir Ihnen zur Kenntnisnahme; wir denken, dass es sich hier wieder einmal um eine bekannte Machenschaft handelt und bitten Sie, Ihre Abonnenten zu warnen.“

Das tun wir gerne, denn längst nicht jeder, der in den letzten Tagen das Fax der Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ)/Oranienburg erhielt, hat dies auf den ersten Blick als Abzockermasche erkannt. Amtlich aussehend geht es um die „Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“. Um seiner „gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen und die Anforderungen der seit 25.5.2018 geltenden europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) zu erfüllen“, sollen die Adressaten das beigefügte Formular um diverse Adress- und Kontaktdaten ergänzt zurückschicken. Wer das Schriftstück allerdings bis zum Ende liest, findet im Kleingedruckten folgende Hinweise: „Basisdatenschutz-Beitrag jährlich netto zzgl. USt: Eur 498“ und „durch die Unterzeichnung wird die Leistung für drei Jahre verbindlich bestellt.“

'mi'-Justiziar Dr. Gregor Kuntze-Kaufhold erläutert auf Nachfrage, dass dieses Angebot eher für die 'Ablage Rundordner', also den Papierkorb geeignet ist: „Eine zentrale Erfassung von Gewerbebetrieben für Zwecke des Datenschutzes ist kompletter Unfug. Das machen schon die Landesdatenschutzbehörden. Deren Personal wurde in den letzten Jahren stark aufgestockt, die Bundesländer haben dafür viel (Steuer-)Gelder ausgegeben. Und nun sollte man nochmal jemanden dafür bezahlen, dass er zusätzlich ein privates Register aufbaut? Die Idee ist ein bisschen abenteuerlich. Auch die DAZ-Abzocker scheinen auf die Anlockwirkung des Registers nicht gebaut zu haben und bieten sicherheitshalber noch ein paar Zusatzinformationen an. Bloße Muster sind allerdings wertlos, wenn man nicht weiß, wie sie eingesetzt werden müssen. Ob man damit arbeiten kann, zeigt sich erst beim Einsatz vor Ort. Für so ein Angebot unbesehen fast 1.500 € (auf die Mindestlaufzeit bezogen) zu verlangen, ist dreist.“

Vor allem, wenn man als 'markt intern'-Abonnent den Ratgeber 'Datenschutz und Werbung', in dem alles Wichtige umfassend dargestellt ist, kostenlos per Download von der 'markt intern'-Homepage herunterladen kann (gehen Sie über die Menüpunkte Angebote und Ratgeber). – Doch die Sache geht noch weiter. Die 'mi'-Recherchen ergaben folgendes:

Eine Datenschutzauskunft-Zentrale ist nicht im Handelsregister eingetragen. Unter der genannten Adresse Lehnitzstraße 11 in Oranienburg finden sich eine Beratung für Arbeitssicherheit, Gebäudereinigung, Handelsvertretung, Internetagentur, Investitions- und Handelsgesellschaft, ein Kosmetik- und med. Fußpflegestudio, Steuerberatungsbüro, Zoohaus und der SPD-Unterbezirk Oberhavel. Dessen Geschäftsführer Karsten Peter Schröder teilt uns auf Nachfrage mit, dass es keinen auf die Firma lautenden Briefkasten gibt. Er wisse auch nicht, wer sich hinter der DAZ verbergen könne. Der Mann denkt allerdings mit: Im Anschluss an seine Nachfrage beim Vermieter meldet er sich erneut bei 'markt intern' und informiert uns, dass jemand sich einen leeren Briefkasten unter den Nagel gerissen und einen Aufkleber mit der dubiosen Firmenbezeichnung angebracht habe. Nach dem Anschreiben von 'mi' hat der Vermieter das aber unterbunden. Außerdem: Der Düsseldorfer Verein Wirtschaft im Wettbewerb (1. Vorsitzender ist 'mi'-Herausgeber Olaf Weber) hat bereits Strafanzeige wegen versuchten Betrugs erstattet!

'mi'-Fazit: Faxen Sie das Schreiben auf gar keinen Fall zurück! Falls dieser Hinweis zu spät kommt, zahlen Sie erst einmal nicht und nehmen anwaltlichen Rat an! Wenn die DAZ den Betrag einklagen wollte, müsste sie aus der Deckung kommen. Sollte das passieren, benachrichtigen Sie umgehend 'markt intern' An dieser Stelle bedanken wir uns ganz herzlich beim Brandenburger 'Genossen' Karsten Peter Schröder für seine unkonventionelle und spontane Vor-Ort-Recherche! Falls Sie Fragen zur DSGVO haben, nutzen Sie den bereits genannten 'mi'-Ratgeber.