'steuerberater intern' hält Gewinnzuschätzungen aufgrund der Richtsatzsammlung für unzulässig

'steuerberater intern' hält Gewinnzuschätzungen aufgrund der Richtsatzsammlung für unzulässig In der aktuellen Ausgabe 'steuerberater intern' beschäftigt sich die Redaktion mit der Erstellung der jährlichen Richtsatzsammlung durch die Finanzverwaltung. Diese Auflistung der Roh- bzw. Reingewinne verschiedener Branchen wird von Betriebsprüfern eingesetzt, um vermeintlich zu niedrig ausgewiesene Gewinne von Unternehmen hochzusetzen. Einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage ist zu entnehmen, dass die Daten in unzulässiger und nicht repräsentativer Weise erhoben werden. Die Redaktion hält Zuschätzungen der Betriebsprüfer auf dieser Basis für unzulässig und empfiehlt betroffenen Unternehmen deshalb, in diesen Fällen Zweifel an der Aktualität und Repräsentativität der Richtsatzsammlung anzumelden. Den vollständigen Text finden sie hier: www.markt-intern.de/richtsatzsammlung.