Rentenbesteuerung
Rentenbesteuerung Seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes wird der Freibetrag grundsätzlich nur einmal bei Rentenbeginn ermittelt und bleibt anschließend unverändert. Dadurch wird jede weitere regelmäßige Rentenerhöhung voll versteuert. Das trifft vor allem Rentner in den neuen Bundesländern, die wegen der Rentenangleichung Ost schneller wachsende Rentenbezüge erhalten bzw. aufgrund ihres zu Beginn des Rentenbezugs relativ niedrigen Freibetrags benachteiligt werden. Wie wir in 'steuertip' 10/20 berichteten, hat der BFH (Az. X R 12/18) die gesetzliche Regelung bestätigt. Als Reaktion hierauf weist die Finanzverwaltung nun alle Einsprüche per Allgemeinverfügung vom 5.10.2020 ( st 420820) zurück. Betroffene Steuerzahler erhalten somit im Einzelfall keine gesonderte Einspruchsentscheidung.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Formularcenter
Wir informieren Sie nicht nur präzise und verständlich über alle Steuerspar-Chancen. Zudem stellen praxisnahe Arbeitshilfen sicher, dass Sie von unseren Empfehlungen profitieren. Für alle, die einen Steuerberater haben, gewährleisten die Arbeitshilfen eine optimale Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.
Schaubilder
Hier finden Sie unsere exklusiven 'steuertip'-Schaubilder, die Ihnen als Praktiker das Steuer-Leben erleichtern sollen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!