Payback und Deutschlandcard: Gewerbliche Kunden im Visier der Finanzämter
Düsseldorf. Die Finanzämter nehmen aktuell gewerbliche Nutzer von Bonuskarten wie Payback oder Deutschlandcard ins Visier. Die Anbieter von Bonuskarten sind zur Kooperation verpflichtet und müssen bei sogenannten Einzelauskunftsersuchen der Finanzämter über Ort und Zeitpunkt des Einsatzes einer Bonuskarte informieren. Das berichtet aktuell der bei 'markt intern' in Düsseldorf erscheinende 'steuertip' unter Verweis auf ein internes Protokoll der Oberfinanzdirektion NRW (Az. S 1621 - 2019/0002 - St 435).
Hintergrund ist die Erfahrung der Finanzverwaltung, dass Betreiber von Gaststätten, Kiosken oder kleineren Tankstellen ihre Waren nicht nur über den Großhandel beziehen, sondern auch direkt bei Lebensmittel- oder Getränkemärkten kaufen. Bei einem Wareneinkauf ohne Buchung kann keine Kalkulation des anschließenden Warenverkaufs erfolgen, ein Verkauf der Ware am Finanzamt vorbei ist möglich. Offenbar setzen „schwarze Schafe“ in größerem Stil bei solchen Käufen ihre Bonuskarte ein. Die gesammelten Punkte sind dann wichtige Indizien bei Betriebsprüfungen.
Wie der 'steuertip' aus gut unterrichteten Kreisen erfuhr, sind allein in Nordrhein-Westfalen hunderte Betriebe auffällig geworden, die Waren nach dem Einkauf bei Payback-Handelspartnern „schwarz“ verkauft haben. Wegen der hohen Fallzahlen muss bereits in Kürze mit Sammelauskunftsersuchen an Betreiber von Bonuskarten, also einer Art Rasterfahndung, gerechnet werden, so der 'steuertip'. Die Fälle sind offenbar so zahlreich, dass die gesetzliche Voraussetzung erfüllt ist oder bald erfüllt sein wird. Das Gesetz besagt, dass für ein Sammelauskunftsersuchen „ein hinreichender Anlass“ für die Ermittlungen bestehen muss und andere zumutbare Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung keinen Erfolg versprechen.
'steuertip'-Chefredakteur Karl-Heinz Klein kommentiert: „Von diesen Ermittlungen sind aber nicht nur Schwarzverkäufer betroffen, sondern auch ehrliche Unternehmer. Wer tatsächlich umfangreich unter Einsatz der Payback-Karte zu Privatzwecken einkauft, z. B. weil er eine große Familie hat, sollte daher Beweisvorsorge treffen und die Verwendung der Einkäufe aufzeichnen. Denn mit Fragen der Betriebsprüfer muss gerechnet werden.“
Pressesprecher