Einspruch gegen Steuerbescheid — nicht per E-Mail

Steuerzahler haben nach Erhalt des Bescheids einen Monat Zeit, um Einspruch einzulegen. Grundsätzlich ist das per Brief, Fax und E-Mail möglich, doch die Finanzämter empfehlen die Nutzung des ELSTER-Portals. Aus gutem Grund: Im Zweifel muss der Steuerzahler den Zugang des Dokuments beim Finanzamt nachweisen. Das gelang einem Mann nicht, der per E-Mail Einspruch eingelegt hatte. Das Finanzamt gab an, die E-Mail nicht erhalten zu haben. Zwar konnten der versendeten Mail sowohl die korrekte E-Mail-Adresse als auch das rechtzeitige Sendedatum entnommen werden. Das belege aber noch nicht den Zugang beim Finanzamt. Weil hier weder der Behörde noch dem Steuerzahler ein Verschulden zuzurechnen war, durfte der Einspruch nach Fristablauf 'nachgeholt' werden (Sächsisches FG, Az. 3 K 744/22).