Zweifelhafte Sonntagsöffnungen im Outletcenter Zweibrücken

Donnerstag, 22. Februar 2024, 11 Uhr. Das Oberlandesgericht Zweibrücken verhandelt über das „Öffnen einer Filiale an Feriensonntagen“. Kläger: Steffen Jost, Inhaber von Mode Jost/Grünstadt. Der Fachhändler des bekannten Fachgeschäftes für Mode mit insgesamt fünf Standorten in Rheinland-Pfalz wehrt sich gegen die dubiosen verkaufsoffenen Sonntage der Herstellerläden im Outletcenter Zweibrücken. Er klagt gegen den Betty Barclay-Laden. Bereits am 27. Juli 2023 hob der Bundesgerichtshof/Karlsruhe das Urteil des OLG Zweibrücken vom 4. August 2022 auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an dieses erneut zurück (s. U 08/24). Wie entschied das Pfälzische OLG Zweibrücken? Steffen Jost am 'mi'-Draht: „Es sieht so aus, dass wir uns in unserer jetzigen Situation weder verbessert noch verschlechtert haben. Was heißt das? Der Vorsitzende Richter hat angeordnet, dass wir jetzt beweisen müssen, dass uns durch die Sonntagsöffnungen Umsatz entgeht. Somit müssen Sachverständige herangezogen werden.“ Fest steht, dass die herstellereigenen Läden im Outletcenter Zweibrücken 14 verkaufsoffene Sonntage ankündigen. Es ist auffällig, dass das OLG Zweibrücken eine Entscheidung auf die lange Bank legt. Wir bleiben dran. Die Verkündung einer Entscheidung ist vom OLG für den 4. April 2024 terminiert.