Tipps zum Reisen mit Luxusuhren

Tipps zum Reisen mit Luxusuhren Passend zur Urlaubszeit hat die Luxusuhrenplattform HORANDO eine Reihe an Empfehlungen beim Reisen mit Luxusuhren veröffentlicht, die Sie als Fachhändler auch Ihren Kunden vor Ort ans Herz legen können. Bei den Reisevorbereitungen mit Luxusstücken sollte man neben den eigenen Reisedokumenten- oder -versicherungen nämlich auch wichtige Unterlagen von hochwertigen Chronometern mit im Reisegepäck haben. Besonders bei der Rückkehr aus der Schweiz, aber auch aus dem EU-Ausland achtet der Zoll auf exklusive Waren, Schmuckstücke und teure Gegenstände am Handgelenk oder im Gepäck. Aber auch im Falle eines 'Mitbringsels' aus dem Urlaub muss der Reisende Einfuhrsteuern zahlen und bei Rückkehr in die EU werden zusätzliche Zollgebühren fällig. In einigen EU-Ländern, wie Gibraltar, Nord-Zypern oder den kanarischen Inseln gelten zollrechtliche Sonderregelungen. Zu beachten ist, dass alle im Urlaubsausland erworbenen Waren über einem Wert von 430 Euro anmeldepflichtig sind. Um zu verhindern, dass man des Schmuggels angezeigt, nachträgliche Einfuhrsteuern zahlen muss – die noch Jahre später einforderbar sind – oder die Uhr sogar konfisziert wird, ist es ratsam, eine Kopie des Kaufbelegs, auch in digitaler Form, mit sich zu führen. „So lässt sich nachweisen, dass man die Uhr seriös erworben hat, bereits vor der Reise besaß und nicht irgendwo 'einfuhrsteuerfrei' gekauft hat“, sagt Stefan Sebök, Mitglied der Geschäftsführung bei HORANDO. Darüber hinaus ist es für den Fall, dass man die eigene Uhr verliert, beschädigt oder sie gar gestohlen wird, sinnvoll, für edle Zeitmesser Diebstahlversicherungen abzuschließen. Die Originalpapiere und Garantiekarten sollten sicher zu Hause aufbewahrt sein. Die Seriennummern sind wichtige Indizien für die Nachverfolgung und Zuordnung. Es empfiehlt sich vor der Reise mit Luxusarmbanduhren beim Zoll Besitznachweise ausstellen zu lassen oder eine Kopie des Kaufbelegs mit Seriennummer auf dem Smartphone zu speichern.