Werbung mit Firmengeburtstagen

Werbung mit Firmengeburtstagen Die Regelungen, die das frühere Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) rund um Firmenjubiläen bereithielt, sind auch heute noch bei vielen von Ihnen präsent. Das beweisen immer wieder Anfragen und Aussagen, mit denen Sie sich am Redaktionstelefon melden. Ein paar Beispiele: „Als Jubiläum gilt doch nur 25, 50, 75 … – oder?“„Die Aktion des Kollegen ist nicht zeitlich begrenzt!“„Das Jubiläum ist erst im Oktober, aber mein Mitbewerber wirbt schon jetzt.“Tatsache ist: Seit der grundlegenden Überarbeitung des UWG im Jahr 2004 ist es nicht mehr erforderlich, dass ein Jubiläum durch 25 teilbar ist. Hier haben extreme Lockerungen stattgefunden, gefeiert werden darf heute jeder Geburtstag, im Zweifel sogar der des Firmenhundes. Eine zeitliche Befristung ist nach aktueller Rechtsprechung ebenfalls nicht zwingend erforderlich. Eine Ausnahme: Wird eine Befristung genannt, muss sie auch eingehalten werden. Wie bei jeder Werbung gilt auch bei Aussagen zum Firmenalter, dass der Endverbraucher nicht in die Irre geführt werden darf. Schon vor dem tatsächlichen Jubiläumstag kann mit dem Geburtstag geworben werden, wenn ein Hinweis auf das genaue Datum erfolgt. Sie sehen: Bei der juristischen Beurteilung kommt es immer auf den konkreten Aufbau und die genaue Formulierung der Werbung an, bei der man sich beraten lassen sollte. Einen guten Überblick über die gültige Rechtslage vermittelt Ihnen die Übersicht 'Feiern ohne Reue' des Vereins Wirtschaft im Wettbewerb e. V. (WiW)/Düsseldorf, die Teil eines umfangreichen 'mi'-Services ist. Darin finden Sie außerdem viele Tipps zur Vorbereitung des Firmen-Geburtstages von der Festlegung des Termins über Werbeplanung (inkl. vieler Anzeigenbeispiele) und Pressearbeit bis hin zu einer Musterrede für die interne Feier. Dazu kommen etliche Checklisten, damit nichts vergessen wird. Sie erhalten diese branchenübergreifend einsetzbare Ausarbeitung, wenn Sie eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten und dem Stichwort U 31/2018 Firmengeburtstag an schmuck@markt-intern.de senden. 'Wirtschaft im Wettbewerb e. V.' (1. Vorsitzender ist 'markt intern'-Herausgeber Olaf Weber) bietet 'mi'-Abonnenten individuelle Beratung ab 72 € (zzgl. MwSt.) im Jahr. Informationen unter Telefon: 0211 6799408 oder www.wirtschaft-im-wettbewerb.de.