Breitling: Wer ist für Gutschrift zuständig?

Breitling: Wer ist für Gutschrift zuständig? Kurz vor dem Wechsel des Breitling-Vertriebs und des Services von der Uhren-Trautmann GmbH & Co. KG zur Breitling Deutschland GmbH hatte ein süddeutscher Kollege in Karlsruhe eine Uhr zur Überholung abgegeben. Durch ein Versehen wurde der Publikumspreis berechnet und auch bezahlt. Eine Gutschrift über den Mehrpreis verweigert Breitling Deutschland, weil man für die Verbindlichkeiten von Trautmann nicht zuständig sei. Trautmann sei aber liquidiert, könne also den Fehler nicht mehr beheben. Wer in diesem Fall zuständig ist, können wir nicht beurteilen, da wir zu wenige Details kennen. Eine Bestätigung für die Trautmann-Liquidation haben wir bisher allerdings nicht gefunden. Wir wollen aber dennoch den juristischen Hintergrund der Streitfrage beleuchten, denn Ihre Lieferanten können sich bei einer solchen Veränderung nicht so einfach aus der Verantwortung stehlen. Dazu erklärt 'mi'-Justiziar Dr. Gregor Kuntze-Kaufhold: „Die Frage ist, ob das neue Unternehmen haftet, wenn ein Anspruch gegen die alte Firma auf Korrektur besteht. Sollte eine Firmenübernahme im handelsrechtlichen Sinn, d. h. mit Übernahme von Rechten und Pflichten, stattgefunden haben, wäre die neue Gesellschaft verpflichtet, einen Fehler zu korrigieren. Aber dass ein solcher Übergang stattgefunden hat, ist vom Anspruchsteller zu beweisen. Eine unterschiedliche Firmierung spricht eher dagegen. Es könnte deshalb sein, dass der Auftraggeber sich an das alte Unternehmen wenden müsste. Dieses darf erst liquidiert werden, wenn sämtliche Altverbindlichkeiten getilgt wurden.“ Welche Erfahrungen machen Sie bisher mit der neuen Vertriebsgesellschaft? Wir haben dort Details zur Neuausrichtung angefragt und berichten, sobald die Antwort eintrifft.