Engelsrufer-Internetvertrieb

Engelsrufer-Internetvertrieb Kurz nach Redaktionsschluss erreichte uns eine Stellungnahme des Engelsrufer-Anwaltes, der uns seine juristische Einschätzung des neuen Vertrages (siehe U 25 und U 27/2018) erläutert. Mehr dazu nächste Woche.