Vorsicht vor Rechnungs-Schreiben von Blickpunkt Juwelier

Vorsicht vor Rechnungs-Schreiben von Blickpunkt Juwelier Im Februar wurde uns von Juwelierseite ein Schreiben des Meth Media Verlags weitergeleitet, in dem suggeriert wird, dass der Händler einen Betrag von 278,20 € für die Fachzeitschrift Blickpunkt Juwelier inkl. Unternehmensprofil auf JuwelierOnline.de zu zahlen habe. Der Händler, der nach eigenen Angaben das Magazin nie geordert hat, erklärte uns dazu: „Erst im letzten Satz der zweiten Seite wird auf die Möglichkeit einer Abbestellung hingewiesen – zu dem Zeitpunkt war ich schon auf '180'. Verschärfend kommt noch hinzu: Schreiben per Datum 7. Februar – Eingang bei mir 17. Februar und Fristsetzung für Abbestellung 20. Februar – für mich ist solch ein Geschäftsgebaren unseriös!“ Unser Verlagsjustiziar Dr. Gregor Kuntze-Kaufhold ordnete das Schreiben in die Rubrik 'Nepper, Schlepper, Bauernfänger' ein. Da die Vorgehensweise jedoch nicht grundsätzlich illegal ist, haben wir zunächst von weiteren Schritten abgesehen. Derzeit sind allerdings Schreiben im Umlauf, die – je nach den konkreten Begleitumständen – die Grenze der Legalität überschreiten dürften. So steht bei einem vom Bundesverband Schmuck + Uhren verbreiteten Beispielschreiben des Meth Media Verlags im Briefkopf 'Rechnung' und das Schreiben ist optisch als Auftragsbestätigung aufgemacht. „Wenn so etwas ohne jede Grundlage verschickt wird, ist der Vorgang mindestens nach UWG abmahnbar, eventuell sogar strafrechtlich relevant“, meint Kuntze-Kaufhold. Bitte schicken Sie uns – falls Sie solche 'Post' erhalten – diese umgehend zu. Danke!