Bestattungspflicht für Erinnerungsdiamanten?
Bestattungspflicht für Erinnerungsdiamanten? In einem juristischen Fachblatt entdecken wir einen Aufsatz, der sich mit einer Frage beschäftigt, die von Behörden in NRW aufgeworfen wurde: Unterliegen Diamanten, die aus Totenasche hergestellt werden, dem Friedhofszwang? Der Autor Prof. Dr. Tade M. Spranger verneint dies, da der Diamant keine Asche mehr sei, für die eine Bestattung vorgeschrieben ist. Sollten Sie von Kunden gebeten werden, einen solchen Erinnerungsdiamanten zu fassen, dürfen Sie sich also offenbar unbesorgt an die Arbeit machen!
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