Hersteller dürfen Verkauf über Drittplattformen verbieten

Hersteller dürfen Verkauf über Drittplattformen verbieten Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Markenhersteller ihren Vertriebspartnern im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems unter bestimmten Umständen den Verkauf über Amazon, Ebay & Co. verbieten dürfen. Die Richter folgen damit den Schlussanträgen des Generalanwalts Nils Wahl vom Sommer dieses Jahres (siehe U 37/2017). Das Urteil steht der vom Bundeskartellamt geübten Rechtspraxis entgegen und könnte in der bislang strittigen Frage des Ausschlusses von Drittplattformen wie Amazon künftig für Rechtssicherheit sorgen. Mehr dazu lesen Sie in einer der kommenden Ausgaben und schon jetzt in einer aktuellen Pressemitteilung unseres Verlages, die Sie auf www.markt-intern.de unter 'Presse' finden.