Der Bundesanzeiger-Verlag warnt

Der Bundesanzeiger-Verlag warnt Die Pflicht zur Meldung der wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen und eingetragenen Personengesellschaften zum Transparenzregister zieht kriminelle Trittbrettfahrer an. Verstärkt tauchen Angebote und Rechnungen von unlauteren Anbietern auf, die mit dem Logo des Unternehmensregisters versehen sind und den Eindruck erwecken, zum Einzug der Jahresgebühr für das Unternehmensregister berechtigt zu sein. Der Bundesanzeiger rät, auf Abweichungen im Absender zu achten und in Zweifelsfällen keine Zahlungen oder Überweisungen vorzunehmen zumal die Basis-Registrierung im Transparenzregister nach wie vor gebührenfrei erfolgt.