Baden-Württembergische Schonfrist in Sachen 'Kassen-Umstellung'
Baden-Württembergische Schonfrist in Sachen 'Kassen-Umstellung'„Betriebe in Baden-Württemberg haben ein halbes Jahr länger Zeit, ihre Kassen auf manipulationssichere Systeme umzustellen. Die Steuerverwaltung wird fehlende Umrüstungen bis 31. März 2021 nicht beanstanden, sofern die Betriebe bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ursprünglich hätte die Umstellung bis Ende September dieses Jahres erfolgen müssen“, ist einem Statement der Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar zu entnehmen, die ihr Präsident, kein geringerer als Ihr Fachhandelskollege Manfred Schnabel (expert Esch, Mannheim) mit seinen Kontakten über LinkedIn dieser Tage teilt. In seinem Kommentar gibt er zu Protokoll „Es ist erfreulich, dass die Landesregierung unseren pragmatischen Vorschlag aufgegriffen hat, die Umsetzungsfrist zu verlängern. Das entlastet die besonders von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, kostet den Staat dagegen nichts.“Voraussetzung der Fristverlängerung ist, dass die Betriebe nachweisen, dass die Ausrüstung der elektronischen Kassensysteme mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) bis zum 30. September 2020 nicht möglich war, aber rechtzeitig vor dem 1. Oktober 2020 eine verbindliche Bestellung oder ein Auftrag erfolgte.
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