Umsatzsteuer ab 2024
Eigentlich wollten wir uns in der ersten 'usti'-Ausgabe des Jahres 2024 mit den umsatzsteuerlichen Änderungen befassen, die sich aus dem Wachstumschancengesetz ergeben haben. Doch das Gesetz stockt derzeit im Vermittlungsausschuss, den der Bundesrat angerufen hat. Zwar hat die Regierung Teile in das Kreditzweitmarktförderungsgesetz übernommen. Umsatzsteuerliche Regelungen gehören jedoch nicht dazu. Somit schenken wir uns eine Kommentierung dessen, was vielleicht kommen wird. Sicher ist hingegen leider die Erhöhung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie auf 19 %. Die von vornherein vorgesehene Befristung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG ist Ende 2023 ausgelaufen. Nur in der Silvesternacht durften die Gastronomen laut einem aktuellen BMF-Schreiben (Az. III C 2 — S 7220/22/10001 :009 usti012404) noch 7 % Umsatzsteuer berechnen.
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