NATO-Hauptquartiere
Nach § 4 Nr. 7d UStG sind Lieferungen und Dienstleistungen an die in dem Gebiet eines anderen EU-Staats ansässigen zwischenstaatlichen Einrichtungen sowie an deren Mitglieder grundsätzlich umsatzsteuerfrei (Ausnahme: Die Lieferung neuer Fahrzeuge). Hierzu gehören unter bestimmten Voraussetzungen (vgl. 'usti' 17/17) auch Lieferungen und Dienstleistungen an . In einem aktuellen Schreiben (Az. III C 3 – S 7493/19/10001 :004 usti222308) listet das Bundesfinanzministerium die begünstigten NATO-Hauptquartiere in Deutschland auf.
Schaubilder
Unsere exklusiven 'umsatzsteuer intern'-Schaubilder, sollen Ihnen als Praktiker das Umsatzsteuer-Leben erleichtern. Sämtliche Schaubilder werden kontinuierlich an die Gesetzeslage und aktuelle Rechtsprechung angepasst. Bei Bedarf gibt es für unterschiedliche Veranlagungszeiträume unterschiedliche Fassungen.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!
Stichwortverzeichnisse
Hier können Sie die Stichwortverzeichnisse der letzten Jahre abrufen.