Forschungseinrichtungen

Das BMF veröffentlicht in einem weiteren aktuellen Schreiben (Az. III C 2 – S 7104/19/10005 :003 usti052308) Regelungen zur Abgrenzung des unternehmerischen vom nichtunternehme­rischen Bereich von . Demnach gehört die Forschung zum unternehmerischen Bereich, ­sofern die Forschungsergebnisse nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen bestimmt sind. Entsprechendes gilt, falls sie dazu dienen, die Marktposition oder die Verkaufstätigkeit zu steigern. Nicht dem unternehmerischen Bereich zuzuordnen sind unter anderem die reine Lehre und die Ausbildung über den betrieblichen Bedarf hinaus.