Juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR)
Juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) Berechnet eine jPöR, die umsatzsteuerlich weiter von der Altregelung nach § 2 Abs. 3 UStG Gebrauch macht (vgl. 'usti' 01/23), bei einer nach 2022 tatsächlich erbrachten Leistung unberechtigt Umsatzsteuer, schuldet sie diese Umsatzsteuer nach § 14c UStG. Normalerweise hätte der Leistungsempfänger aus solch einer Rechnung kein Recht auf den Vorsteuerabzug. Laut einem aktuellen Schreiben (Az. III C 2 – S 7358/19/10001 :007 usti032303) des Bundesfinanzministeriums kann der Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug in solchen Fällen „aus Gründen der Praktikabilität“ dennoch geltend machen.
Schaubilder
Unsere exklusiven 'umsatzsteuer intern'-Schaubilder, sollen Ihnen als Praktiker das Umsatzsteuer-Leben erleichtern. Sämtliche Schaubilder werden kontinuierlich an die Gesetzeslage und aktuelle Rechtsprechung angepasst. Bei Bedarf gibt es für unterschiedliche Veranlagungszeiträume unterschiedliche Fassungen.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!
Stichwortverzeichnisse
Hier können Sie die Stichwortverzeichnisse der letzten Jahre abrufen.