Umsatzsteuer-Kontrollverfahren:
Umsatzsteuer-Kontrollverfahren: Da es an den Binnengrenzen in der EU keine Einfuhrumsatzsteuer mehr gibt, braucht es ein Umsatzsteuer-Kontrollverfahren zur Sicherung des Umsatzsteueraufkommens. Wesentlich für das Verfahren ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben und bestätigt wird. Wer sie besitzt, kann Waren umsatzsteuerfrei in einen anderen EU-Staat liefern. Wie das BZSt aktuell mitteilt, kommt es derzeit aufgrund eines erhöhten Anfrageaufkommens zu längeren Bearbeitungszeiten.
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