Umsatzsteuer-Kontrollverfahren:

Umsatzsteuer-Kontrollverfahren: Da es an den Binnengrenzen in der EU keine Einfuhrumsatzsteuer mehr gibt, braucht es ein Umsatzsteuer-Kontrollverfahren zur Sicherung des Umsatzsteueraufkommens. Wesentlich für das Verfahren ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben und bestätigt wird. Wer sie besitzt, kann Waren umsatzsteuerfrei in einen anderen EU-Staat liefern. Wie das BZSt aktuell mitteilt, kommt es derzeit aufgrund eines erhöhten Anfrageaufkommens zu längeren Bearbeitungszeiten.