Sammlermünzen
Sammlermünzen Auf die Einfuhren von Sammlermünzen aus Edelmetallen ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 % des Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt. In einem aktuellen Schreiben (Az. III C 2 – S 7246/19/10002 :001 usti 262005) veröffentlicht das BMF die Gold- und Silberpreise für das Kalenderjahr 2021 (Gold: 47.647 € je kg, Silber: 584 € je kg).
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