Steuerzinsen
Steuerzinsen Eine Zinspflicht nach § 233a AO ist einem aktuellen BFH-Urteil (Az. V R 15/18 usti 062006) zufolge sachlich unbillig, wenn der Leistende bei der Ausführung seines Umsatzes in Übereinstimmung mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Verwaltungsanweisungen davon ausgehen konnte und musste, dass nicht er, sondern der Leistungsempfänger Steuerschuldner sei. Im konkreten Fall ging es um einen Bauunternehmer, der eine Bauleistung an einen Bauträger erbracht und keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hat (vgl. 'usti' 24/18).
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