Sammlermünzen
Sammlermünzen In einem weiteren Schreiben (Az. III C 2 – S 7246/14/10002 usti 021906) gibt das BMF den Gold- und Silberpreis für das Kalenderjahr 2019 bekannt. Dieser Preis ist vor allem für die Bestimmung von Sammlermünzen relevant. Beträgt die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 % des Metallwerts ohne Umsatzsteuer, gilt der ermäßigte Steuersatz (§ 12 Abs. 2 Nr. 12 i. V. m. Nr. 54c cc der Anlage zum UStG). Der Metallwert ist grundsätzlich anhand der aktuellen Tagespreise für Gold bzw. Silber zu ermitteln.
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