Auch Deutschland räumt Übergangsfrist für Zwei-Faktor-Authentifizierung ein

Auch Deutschland räumt Übergangsfrist für Zwei-Faktor-Authentifizierung ein Obwohl seit fast zwei Jahren feststeht, dass ab dem 14. September 2019 die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung im Zahlungsverkehr vorgeschrieben ist, räumt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) jetzt den Banken, und damit auch den Onlinehändlern, eine weitere Übergangsfrist ein, bis zu der auch Authentifizierungen nach den früheren Verfahren erlaubt bleiben. Unklar ist aber noch, wie lange die Frist dauern wird. Das hängt von dem Ergebnis der Gespräche mit den europäischen Aufsehern ab.