Parteistiftungen werden von Ministerien mit Millionenbeträgen gefördert

Parteistiftungen werden von Ministerien mit Millionenbeträgen gefördert An sich ist die Regelung einfach und deutlich: Parteien finanzieren sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden sowie eigenen wirtschaftlichen Betätigungen. Hauptfinanzierungsquelle sind aber vor allem staatliche Mittel (§ 18 Parteiengesetz). Ebenso eindeutig ist, dass darüber hinaus keine (verdeckte) Parteifinanzierung stattfinden soll. So steht es auch im Sachstandbericht 'Die Verwertung von Handlungsvorschlägen der Bundesministerien durch politische Parteien' der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 12. Juli 2018. „Die Spende eines Bundesministeriums wäre daher unzulässig“, heißt es entsprechend in diesem Bericht. Spenden von Bundesministerien sind nicht bekannt, wohl aber Geldzuwendungen für Projekte der Stiftungen. Ein Blick in die – aktuell vorliegenden – Jahresberichte der Parteistiftungen zeigt, in welch hohem Maße Steuergelder an sie, und damit indirekt auch an die Parteien, fließen. So erhielt die Hanns-Seidel-Stiftung der CSU 2016 aus „Zuwendungen des Bundes“ 54.400.317,52 Euro. Die Konrad-Adenauer-Stiftung der CDU durfte sich 2015 über stolze 147.439.581,07 Euro aus „Zuwendungen des Bundes“ freuen, die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit der FDP kassierte 2016 aus „Zuschüssen“ 56.198.989,55 Euro (der Löwenanteil davon entfällt auf den Bund; für das Haushaltsjahr 2018 erwartet die FNS „Zuwendungen der Bundesministerien“ in Höhe von 57.887.982 Euro). Kaum weniger erhielt 2015 die Rosa-Luxemburg-Stiftung der
Linken mit 53.452.060,87 Euro. Spitzenreiter ist die Friedrich-Ebert-Stiftung der SPD, die 2016 aus Ministeriumstöpfen 163.258.030,30 Euro kassierte! Die Heinrich-Böll-Stiftung von Bündnis 90/Die Grünen verbuchte im gleichen Jahr 31.839.774 Euro von Bundesministerien (weitere 9.673.269 Euro erhielt das Studienwerk der Stiftung aus Bundesmitteln). Im Übrigen ist die Bezeichnung Stiftung eine Irreführung, was die Rechtsnatur betrifft. Lediglich die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit verfügt über ein Stiftungsvermögen. Die anderen Stiftungen sind rechtlich lediglich eingetragene Vereine.